Feuerwiderstandsfähige Türen – gemeinhin als Brandschutztüren bekannt – sind ein grundlegendes Element der Gebäudesicherheit. In Italien wurde dieser Sektor lange Zeit durch nationale Vorschriften (ministerielle Zulassungen) und in jüngerer Zeit durch die CE-Kennzeichnung für Produkte, die für den Außenbereich bestimmt sind, geregelt.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/3110 über Bauprodukte und der Überarbeitung 2023 des Standards EN 13501-2 ändert sich der Rechtsrahmen grundlegend. In diesem Artikel gehen wir im Detail auf Folgendes ein:
- die durch die neue europäische Verordnung eingeführten Neuerungen,
- die Aktualisierungen der Klassifizierungsnorm EN 13501-2,
- die obligatorische Dokumentation, die Brandschutztüren immer begleiten muss, sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.
1. Verordnung (EU) 2024/3110: die neue Bauproduktenverordnung (CPR)
Die neue Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation – CPR), die im Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, ersetzt die vorherige Verordnung 305/2011.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Inkrafttreten: Der Text gilt ab Januar 2026, mit einer Übergangsperiode für bereits zertifizierte Produkte.
- Nachhaltigkeit: Verpflichtung zur Bereitstellung von Umweltinformationen (EPD – Umweltproduktdeklaration, Lebenszyklus, recycelte Materialien).
- Digitaler Produktpass: Jedes Bauprodukt muss ein digitales Datenblatt haben, das Leistung und Rückverfolgbarkeit erfasst.
- Rechtsgültigkeit harmonisierter Normen: Alle harmonisierten europäischen Normen (wie EN 16034 für feuerwiderstandsfähige Türen) bleiben bis zu ihrem offiziellen Rückzug gültig.
- Stärkere Marktkontrolle: Strengere Verpflichtungen für Hersteller und Händler bezüglich Konformität und Datentransparenz.
Für Brandschutztüren bedeutet dies, dass neben den traditionellen Sicherheitsleistungen auch Umwelt- und digitale Informationen bereitgestellt werden müssen.
2. Die neue Norm EN 13501-2:2023
Die EN 13501-2 ist die europäische Norm, die die Klassifizierung des Feuerwiderstands und der Rauchkontrolle von Bauteilen, einschließlich Brandschutztüren, festlegt.
Was ändert sich mit der Revision 2023?
- Größere Klarheit bei den Regeln für die erweiterte Anwendung (EXAP), d.h. die Verwendung von Testergebnissen auch für Produktvarianten (unterschiedliche Maße, Zubehör, kompatible Materialien).
- Engere Integration mit den Laborprüfungen gemäß EN 1634 (Türen und Abschlüsse).
- Verpflichtung, die Umgebungsbedingungen der Prüfungen genauer zu spezifizieren: Installation, Befestigungen, Dichtungen, Zubehör.
- Anerkennung der Grenzen, innerhalb derer die Klassifizierung gültig bleibt, um Missbrauch von Prüfberichten zu vermeiden.
Dies führt zu einer höheren Zuverlässigkeit der Zertifizierungen und einer größeren Strenge bei den Varianten: Jede Tür muss genau dem geprüften Prototyp entsprechen, es sei denn, es liegen klar dokumentierte Erweiterungen vor.
3. Nationale Zulassung und CE-Kennzeichnung: die Unterschiede
In Italien koexistieren heute zwei Regelwerke:
Nationale Zulassung (Innentüren)
Die feuerwiderstandsfähigen Türen, die im Inneren von Gebäuden installiert werden und Brandabschnitte trennen, unterliegen weiterhin dem nationalen Zulassungssystem des Innenministeriums.
Obligatorische Dokumente:
- Zulassungsurkunde, ausgestellt von der Feuerwehr.
- Konformitätserklärung des Herstellers mit dem zugelassenen Prototyp.
- Betriebs- und Wartungsanleitung.
- Unveränderliches Schild mit Zulassungscode, Hersteller, EI-Klasse (EI 30, EI 60, EI 120).
- Erklärung über die korrekte Installation durch den Installateur.
CE-Kennzeichnung (Außentüren)
Für feuerwiderstandsfähige Türen, die für den Außenbereich oder für Industrietore bestimmt sind, ist die CE-Kennzeichnung gemäß der harmonisierten Norm EN 16034, in Kombination mit EN 14351-1/2 oder EN 13241, obligatorisch.
Obligatorische Dokumente:
- Leistungserklärung (DoP) mit den deklarierten Leistungen (Feuerwiderstand, Rauchschutz, Selbstschließung, Dauerhaftigkeit).
- CE-Kennzeichnung mit der Nummer der benannten Stelle.
- Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC).
- Prüfberichte und erweiterte Anwendungen (EXAP) gemäß EN 13501-2:2023.
- Installations- und Wartungshandbuch.
- Produktrückverfolgbarkeit (eindeutiger Code, der das Produkt mit der DoP verbindet).
Mit der Verordnung 2024/3110 wird die DoP zur DoPC (Leistungs- und Konformitätserklärung), die auch Umwelt- und digitale Passdaten enthält.
4. Was der Kunde immer erhalten muss
Wenn ein Kunde eine Brandschutztür (egal ob Innen- oder Außentür) kauft, muss er immer Folgendes erhalten:
- Kopie der Zulassung oder der DoP/DoPC.
- Betriebs-, Installations- und Wartungsanleitung.
- Am Produkt angebrachtes Typenschild.
- Erklärung über die korrekte Installation durch den Installateur.
Ohne diese Dokumente gilt die Tür nicht als konform und kann bei Kontrollen oder Brandschutzprüfungen abgelehnt werden.
5. Praktische Auswirkungen für Planer, Unternehmen und Endkunden
- Planer: müssen in den Spezifikationen angeben, ob die Tür unter nationale Zulassung oder CE-Kennzeichnung fällt.
- Unternehmen: müssen die vollständige Dokumentation vom Lieferanten anfordern und aufbewahren.
- Endkunden: müssen Handbücher und Hefte erhalten, um die Wartung über die Zeit zu gewährleisten.
- Hersteller: müssen die Dokumentation an die Anforderungen der Verordnung 2024/3110 anpassen und umweltbezogene und digitale Informationen aufnehmen.
Fazit
Die neue Europäische Verordnung 2024/3110 und die Norm EN 13501-2:2023 markieren einen Paradigmenwechsel: Brandschutztüren sind nicht mehr nur ein Sicherheitselement, sondern werden zu komplexen Produkten, die auch unter ökologischen und digitalen Gesichtspunkten zertifiziert, verfolgt und überwacht werden müssen.
Für Planer, Unternehmen und Kunden bleibt eine goldene Regel bestehen:
Niemals eine Brandschutztür ohne die vorgeschriebene Dokumentation akzeptieren.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der installierte Verschluss im Brandfall Personen und Güter wirklich schützt.