In unserem E-Commerce bieten wir die Möglichkeit, je nach den geltenden Vorschriften von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % oder 4 % zu profitieren. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen, um diese Steuervergünstigungen zu erhalten.
Ermäßigte Mehrwertsteuer von 10 %
Wann wird die Mehrwertsteuer von 10 % angewendet?
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10 % ist anwendbar, wenn die Baumaßnahme in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Gebäudesanierung
- Konservative Sanierung
- Restaurierung
Benötigte Dokumente zur Beantragung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 10 %
Um die Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 10 % zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Allgemeine Selbsterklärung zur ermäßigten Mehrwertsteuer, in der Sie die Art der Baumaßnahme angeben.
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.
- SCIA (Zertifizierte Meldung des Baubeginns), die bestätigt, dass die Baumaßnahme in eine der oben genannten Kategorien fällt.
Alle Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: info@fipporte.com.
Ermäßigte Mehrwertsteuer von 4 %
Wann wird die Mehrwertsteuer von 4 % angewendet?
Der Mehrwertsteuersatz von 4 % ist ausschließlich für den Bau des Erstwohnsitzes anwendbar und muss folgende Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich um einen Hauptwohnsitz.
- Der Bau muss innerhalb von 3 Jahren nach Baubeginn abgeschlossen sein.
Benötigte Dokumente zur Beantragung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 4 %
Um von der Mehrwertsteuer von 4 % zu profitieren, senden Sie bitte folgende Dokumente:
- Allgemeine Selbsterklärung zur ermäßigten Mehrwertsteuer.
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.
- SCIA oder gültige Baugenehmigung, die den Baubeginn des Erstwohnsitzes belegt.
Alle Dokumente sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden: info@fipporte.com.
Reguläre Mehrwertsteuer
In allen Fällen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, wird der gesetzlich vorgesehene reguläre Mehrwertsteuersatz angewendet.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung zur Inanspruchnahme der ermäßigten Mehrwertsteuer benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!