Steuerabzüge für Renovierungen 2020
Das Jahr 2020 ist das Jahr der Steuerabzüge für die Renovierung von Gebäuden und Immobilien. Angesichts von Fassadenbonus, Fensterbonus, Gründachbonus und Ecobonus ist es ziemlich leicht, den Überblick über die Details zu verlieren. In diesem kurzen Leitfaden geben wir die notwendigen Instrumente an die Hand, um die Unterschiede zwischen den verschiedenen Initiativen zu verstehen. Darüber hinaus werden die Maßnahmen hervorgehoben, die in den Anwendungsbereich der verschiedenen Boni fallen.

Steuerabzug für Renovierung 2020: Der Fassadenbonus im Überblick
Der Fassadenbonus ist wahrscheinlich die umfangreichste Initiative für Renovierungen im Jahr 2020. Diese Maßnahme konzentriert sich auf bestimmte Kategorien von Eingriffen, die genaue Anforderungen erfüllen müssen. Fehlen diese Parameter, sinkt der Abzug und fällt unter andere Initiativen wie den Gründachbonus und den Ecobonus. Dies sind die betreffenden Eingriffe:
- · Dachrinnen (Abzug von 90 %)
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·Diese Maßnahme hat ziemlich strenge Anforderungen: Sie umfasst „Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Restaurierung der Außenfassade bestehender Gebäude, Teile davon oder bestehender Immobilieneinheiten jeglicher Katasterkategorie, einschließlich der instrumentellen.“ Gleichzeitig gilt der Fassadenbonus „nicht für Maßnahmen, die während der Bauphase der Immobilie oder durch Abriss und Wiederaufbau durchgeführt werden, einschließlich solcher mit dem gleichen Volumen des bestehenden Gebäudes, die in die Kategorie der 'Gebäudesanierung' fallen (gemäß Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe des Dpr Nr. 380/2001)“
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Fassadenbonus der Agentur der Einnahmen (https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/20143/233439/Guida_Bonus_Facciate.pdf/129df34a-b8b7-5499-a8fb-55d2a32a0b12).
Fensterbonus 2020: Was er ist und wie er funktioniert
Das letzte Finanzmanöver hat den Fensterbonus verlängert, der somit auch für 2020 gültig ist. Zu den vorgesehenen Leistungen gehört der Steuerabzug für Maßnahmen an:
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·Die Leistung beträgt 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten, mit einer maximalen Ausgabenbegrenzung von 96.000 €. Um mehr zu erfahren, lesen Sie einfach unseren Artikel über den Fensterbonus 2020 (https://www.porteitaliane.com/it/blog/bonus-infissi-linee-guida-su-come-usufruire-delle-agevolazioni-fiscali-n56), der alle notwendigen Informationen enthält.

Ecobonus: Renovierungen zur Energieeinsparung
Die Wiederaufnahme des Ecobonus, der für 2020 bestätigt wurde, ermöglicht Steuerabzüge für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Auf diese Weise kann die Energieeffizienzklasse der Immobilien erhöht und somit nicht nur die Sicherheit, sondern auch der Wert gesteigert werden.
Dies sind die Maßnahmen, die unter den Ecobonus 2020 fallen, mit den entsprechenden Steuervergünstigungen:
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·In allen Fällen müssen die Maßnahmen Mindestanforderungen an die Isolierung erfüllen. Wird dieser Parameter nicht eingehalten, entfällt der Bonus oder fällt unter eine andere Kategorie von Abzügen.

Grün-Bonus 2020: Merkmale und Funktionsweise
Der Grün-Bonus zielt darauf ab, Arbeiten zu fördern, die zu einer größeren Nachhaltigkeit von Gebäuden führen, aber auch Maßnahmen, die das Stadtbild verbessern. Reinigung, Wiederherstellung von gefährdeten Teilen, Anstrich, Erneuerung und Konsolidierung sind alles Fälle, die sowohl unter den Fassadenbonus als auch unter den Grün-Bonus fallen können.
Dies sind die Details der für den Grün-Bonus 2020 vorgesehenen Maßnahmen:
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·Wie ersichtlich, greift der Grün-Bonus 2020 in vielen Fällen dann, wenn die Voraussetzungen des Fassadenbonus nicht gegeben sind.

Abzug für Renovierungen
Maßnahmen, die nicht unter die im Fassadenbonus, Grün-Bonus und Ecobonus vorgesehenen Fälle fallen, können dennoch von Steuerabzügen für Renovierungen profitieren. Dies sind die vorgesehenen Erleichterungen, die in Anspruch genommen werden können, wenn eine Teilnahme am Fassadenbonus und Ecobonus nicht möglich ist:
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Ein kleines Handbuch zu den Renovierungsabzügen 2020
Es ist nicht immer einfach zu verstehen, unter welchen Fall die geplante Renovierungsmaßnahme fällt. Die kurze Zusammenfassung, die wir erstellt haben, kann helfen, die beste Entscheidung zu treffen, Geld zu sparen und die Leistung Ihrer Immobilie zu verbessern.
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·Wie ersichtlich, greift der Grün-Bonus 2020 in vielen Fällen dann, wenn die Voraussetzungen des Fassadenbonus nicht gegeben sind.
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·In allen Fällen müssen die Maßnahmen Mindestanforderungen an die Isolierung erfüllen. Wird dieser Parameter nicht eingehalten, entfällt der Bonus oder fällt unter eine andere Kategorie von Abzügen.
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·Die Leistung beträgt 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten, mit einer maximalen Ausgabenbegrenzung von 96.000 €. Um mehr zu erfahren, lesen Sie einfach unseren Artikel über den Fensterbonus 2020 (https://www.porteitaliane.com/it/blog/bonus-infissi-linee-guida-su-come-usufruire-delle-agevolazioni-fiscali-n56), der alle notwendigen Informationen enthält.