Ökobonus 110, Möbelbonus und Renovierungsbonus
Ökobonus 110: Es kann kompliziert sein, sich in den Vorschriften zurechtzufinden, die den Möbel- und Renovierungsbonus 2020 regeln. In diesem Artikel werden wir versuchen, die wesentlichen Punkte zu klären, wobei wir daran erinnern, dass diese Vergünstigungen für das gesamte Jahr 2020 gelten und erhebliche steuerliche Vorteile bieten können, die auf eine energetische Sanierung abzielen.

Was ist der Möbelbonus 2020?
Der Möbelbonus 2020 ist eine Steuervergünstigung, die den Kauf von Möbeln betrifft. Die Vergünstigung ermöglicht es Personen, die vor nicht länger als 2019 eine Immobilie renoviert haben, die Kosten für den Kauf von Möbeln und Elektrogeräten von der Steuer abzusetzen.
Der erzielbare Irpef-Abzug beträgt 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €. Wenn beispielsweise Kosten in Höhe von 5.000 € entstanden sind, kann ein Abzug von 2.500 € geltend gemacht werden, der in 10 gleichen Raten auf die Steuererklärungen der Folgejahre aufgeteilt wird.
Möbelbonus 2020: So funktioniert er
Der Möbelbonus 2020 ist eng mit Renovierungsarbeiten verbunden. Nur wer Renovierungen an Immobilien vornimmt, kann die Vergünstigung für den Kauf von Möbeln und Elektrogeräten beantragen. Der Bonus wird nur in Fällen gewährt, in denen der Kauf der Möbel über folgende Wege erfolgt:
- · Spezifizierte Bank- oder Postüberweisung
- · Kreditkarten
- · Debitkarten
Die Zahlung per Bargeld oder Scheck führt daher zum Verlust des Anspruchs auf den Bonus. Weitere Voraussetzungen für die Beantragung des Bonus sind:
- · Der im Jahr 2020 getätigte Kauf muss mit Renovierungsarbeiten an einzelnen Wohneinheiten oder gemeinsamen Eigentumsteilen verbunden sein, die nicht vor 2019 begonnen wurden
- · Der Bonus steht Personen zu, die in Italien ansässig sind oder im Ausland ansässig sind, aber der Ires oder Irpef unterliegen
- · Der Möbelbonus betrifft nur diejenigen, die Bauarbeiten zur Renovierung durchgeführt haben, die im Renovierungsbonus 2020 enthalten sind

Was ist der Renovierungsbonus 2020?
Dank des Finanzgesetzes gehört der Renovierungsbonus 2020 zu den Boni, die für das gesamte laufende Jahr verlängert wurden. Dieser Bonus ermöglicht den Zugang zu Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Bauarbeiten zur Renovierung.
Die erzielbare Abzug beträgt 50 %, mit einem Höchstausgabenlimit von 96.000 €. Die gleiche Vergünstigung gilt für diejenigen, die renovierte Gebäude zu Wohnzwecken erwerben.
Verschiedene Personen können vom Bonus profitieren, darunter:
- · Eigentümer
- · Nießbraucher
- · Mieter
- · Genossenschaftsmitglieder und Gesellschafter von einfachen Gesellschaften
- · Einzelunternehmer
- · Zusammenlebende Familienangehörige
- · Getrennt lebende Ehepartner, denen die Immobilie zugewiesen wurde
Um den Abzug in Anspruch zu nehmen, müssen verschiedene Operationen durchgeführt werden. Zu den wichtigsten gehören:
- · Mitteilung an die Gesundheitsbehörde (ASL) senden
- · Zahlung der Ausgaben mittels spezifizierter Bank- oder Postüberweisung
- · Angabe der Katasterdaten der Immobilie in der Steuererklärung

Renovierungsbonus 2020: So funktioniert er
Der Renovierungsbonus wird bei Baurenovierungen, Restaurierungen und konservativen Sanierungen gewährt. Die Liste der Arbeiten, die den Zugang zu der Vergünstigung ermöglichen, ist recht lang. Im Folgenden geben wir eine kurze Zusammenfassung der gängigsten Maßnahmen:
- · Außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung und Sanierung an einer oder mehreren Wohneinheiten, ländlichen Objekten, Rusticos und Nebenanlagen
- · Instandhaltung, Restaurierung und Sanierung an gemeinsamen Teilen von Wohngebäuden
- · Wiederherstellung beschädigter Immobilien
- · Beseitigung von architektonischen Barrieren
- · Asbestsanierung und Maßnahmen zur Vermeidung häuslicher Unfallgefahren
- · Kosten für die Prävention illegaler Handlungen
- · Gebäudeverkabelung, Schallschutzreduzierung
Ordentliche Instandhaltungsmaßnahmen sind nur dann im Bonus enthalten, wenn sie die Gemeinschaftsteile von Gebäuden betreffen. Im Falle von Eigentumswohnungen steht der Irpef-Abzug jedem Miteigentümer entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.
Möbel- und Renovierungsbonus 2020: Wie sind sie miteinander verbunden?
Es sei daran erinnert, dass der Möbel- und Renovierungsbonus 2020 miteinander verbunden sind. Die erste Vergünstigung kann ohne die zweite nicht existieren. Daher kann der Möbelbonus nur in Anspruch genommen werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Ökobonus von 110 % und der maximale Abzug
Im Rahmen der verschiedenen für 2020 bestätigten Boni ist auch der Ökobonus enthalten, der Anspruch auf einen Abzug von 110 % für bestimmte Baumaßnahmen gibt. Dies sind die betreffenden Fälle:
- · Wärmedämmmaßnahmen, die die Gebäudehülle zu mehr als 25 % betreffen, mit einem Limit von 60.000 €
- · Austausch von Winterklimaanlagen, Heizungen und Kühlanlagen durch Lösungen, die mindestens der Effizienzklasse A angehören
- · Durchführung von Erdbebenschutzmaßnahmen an Gebäuden
- · Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern
- · Installation von Ladeanlagen für Elektrofahrzeuge.

Der Ökobonus kann in Form eines Rechnungsrabatts durch den Lieferanten gewährt werden, der den Betrag durch eine Steuergutschrift, die auch an Banken und Finanzintermediäre abgetreten werden kann, zurückerhalten kann. Alternativ ist auch die Abtretung der Steuergutschrift möglich. In diesem Fall wird der Abzug an den Lieferanten oder andere private Dritte abgetreten.