Die jährliche Erklärung zur Kurtaxe muss bis zum 30. Juni, ausschließlich auf elektronischem Wege, von allen Betreibern von Beherbergungsbetrieben und Kurzzeitvermietungen, die die Steuer erheben, beim Finanzamt eingereicht werden. Ab 2026 ist dies die einzige verbleibende Erklärungspflicht: Das alte Formular 21 an die Gemeinde wurde abgeschafft. Hier ist die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wer muss sie einreichen?
Inhaber und Betreiber von Hotelbetrieben (Hotels, Resorts), außerhotelmäßigen Unterkünften (B&B, Privatzimmervermietungen, Agriturismen, Ferienhäusern) sowie Vermieter von Immobilien zur Kurz- oder Tourismusmiete in Gemeinden, die die Kurtaxe erheben. Die Verpflichtung ergibt sich aus Art. 180, Absatz 3, des Gesetzesdekrets 34/2020, mit Modell und Anweisungen, die durch das Dekret des Ministers vom 29. April 2022 festgelegt wurden.
Wann und wie
- Frist: 30. Juni jedes Jahres, für das vorangegangene Kalenderjahr (bis zum 30. Juni 2026 wird das Jahr 2025 erklärt).
- Wie: Nur auf elektronischem Wege, über den geschützten Bereich des Portals der Finanzbehörde, mit SPID- oder CIE-Zugang. Es ist möglich, einen Steuerberater oder autorisierten Vermittler zu beauftragen.
- Auch bei Null: Wenn Sie keine Gäste oder Einnahmen hatten, muss die Erklärung trotzdem mit Nullbeträgen eingereicht werden.
Welche Daten vor Beginn vorbereitet werden müssen
| Daten | Wo Sie sie finden |
|---|---|
| Anzahl der Übernachtungen und Gäste pro Zeitraum | Gästeregister / Verwaltungssoftware |
| Angewandte Befreiungen (Minderjährige, Einwohner, Polizei usw.) | Gemeindeverordnung + Register |
| Eingezogene Beträge pro Zeitraum | Ausgestellte Quittungen an Gäste |
| An die Gemeinde geleistete Zahlungen (Datum und Beträge) | Quittungen / Überweisungen (CRO-TRN) |
Die Neuheit 2026: Abschied von der doppelten Spur
Bis 2025 reichten viele Betreiber zwei Dokumente ein: die Erklärung an die Finanzbehörde und das Formular 21 an die Gemeinde. Mit der Anordnung der Vereinigten Sektionen des Kassationsgerichts Nr. 1527/2026 wurde das Formular 21 abgeschafft: Der Betreiber ist Steuerverantwortlicher, nicht Buchhalter. Die elektronische Erklärung vom 30. Juni ist somit die einzige verbleibende Erklärungspflicht – und auch der Grund, warum sie mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden muss.
Sanktionen
Für die unterlassene oder unrichtige Erklärung ist eine Verwaltungsstrafe von 100 bis 200 % der geschuldeten Steuer vorgesehen. Die Nichtzahlung der eingezogenen Steuer wird weiterhin nach den Steuervorschriften geahndet. Praktische Regel: Eine verspätete Erklärung kostet immer weniger als eine unterlassene Erklärung – wenn Sie die Frist verpasst haben, sprechen Sie sofort mit Ihrem Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe mehrere Unterkünfte: eine Erklärung oder eine pro Unterkunft?
Die Erklärung ist für den Erklärenden einheitlich und fasst die Daten für jede verwaltete Unterkunft zusammen: Das ministerielle Formular sieht die getrennte Angabe der Immobilien vor.
Das Portal meiner Gemeinde fordert immer noch eine Abrechnung an: Muss ich diese erstellen?
Die Erhebung und Zahlung an die Gemeinde richten sich weiterhin nach der Gemeindeverordnung. Die Abrechnung der Verwaltung (Formular 21) ist hingegen nicht mehr erforderlich: Im Falle von Anfragen verweisen Sie auf die Verordnung Nr. 1527/2026 und besprechen Sie sich mit Ihrem Berater.
Kann ich die Erklärung korrigieren, wenn ich einen Fehler mache?
Ja, durch Einreichung einer Ersatzerklärung über dasselbe Portal, gemäß den Anweisungen des ministeriellen Formulars.
Die Plattform (z. B. Airbnb) zieht die Steuer für mich ein: Muss ich eine Erklärung abgeben?
Wenn der Vermittler die Steuer einzieht und abführt, liegen die Erklärungspflichten für diese Beträge bei ihm; prüfen Sie jedoch immer, wie die Plattform in Ihrer Gemeinde arbeitet und was für Sie bei direkten Einziehungen verbleibt.
Der einfachste Weg, um für den 30. Juni bereit zu sein
Die eigentliche Arbeit der Erklärung wird während des Jahres erledigt: Anwesenheiten, Befreiungen und Einnahmen laufend erfassen. Mit der Verwaltungssoftware GuestKey – derselben, die Self-Check-in und Zugänge mit elektronischen Schlössern automatisiert – sind die Aufenthaltsdaten Ihrer Unterkunft bereits geordnet und bereit zur Übernahme in die Erklärung. Entdecken Sie GuestKey oder erkunden Sie die Verwaltungslösungen für Beherbergungsbetriebe.
Quellen: Art. 180 D.L. 34/2020; D.M. 29. April 2022; Anordnung Kassationsgerichtshof SS.UU. Nr. 1527/2026. Stand Juli 2026: Steuersätze, Befreiungen und Zahlungsmodalitäten variieren von Gemeinde zu Gemeinde.