Das Formular 21 muss nicht mehr eingereicht werden. Mit der Verordnung Nr. 1527/2026 der Vereinigten Kammern des Kassationsgerichtshofs, veröffentlicht am 23. Januar 2026, ist die Verpflichtung der Betreiber von Beherbergungsbetrieben, dem Gemeinderat den „Verwaltungsbericht“ über die Kurtaxe vorzulegen, endgültig entfallen. Wenn Sie ein Hotel, ein B&B, ein Gästehaus oder ein Ferienhaus betreiben, erfahren Sie hier, was sich geändert hat, was weiterhin verpflichtend ist und worauf Sie in der Übergangszeit achten sollten.
Was war das Formular 21 (und warum gab es es)
Das Formular 21 war der jährliche Rechenschaftsbericht, mit dem der Betreiber der Gemeinde bis zum 30. Januar die von den Gästen erhobenen Beträge als Kurtaxe und die an die Gemeindekasse überwiesenen Beträge mit den entsprechenden Details mitteilte. Die Verpflichtung ergab sich aus der Qualifikation des Betreibers als Rechnungsführer: Wer öffentliche Gelder verwaltet, legt dem Rechnungshof Rechenschaft ab (DPR 194/1996, Art. 93 D.Lgs. 267/2000). Daraus resultierte auch das gefürchtete Risiko von Rechnungsprüfungsverfahren und sogar von Untreuevorwürfen bei einfachen Verwaltungsfehlern.
Was der Kassationsgerichtshof entschieden hat
Die Vereinigten Kammern haben klargestellt, dass nach der Reform von Art. 180 des D.L. 34/2020 der Betreiber ein Steuerverantwortlicher ist, kein Rechnungsführer mehr: seine Schuld gegenüber der Gemeinde ist steuerrechtlicher Natur, keine Verwaltung öffentlicher Gelder. Zwei praktische Konsequenzen:
- Streitigkeiten über die Kurtaxe fallen in die Zuständigkeit des Steuergerichts, nicht des Rechnungshofs;
- die rechtliche Grundlage für den Verwaltungsbericht entfällt: die Pflicht zum Formular 21 ist landesweit entfallen.
Was 2026 weiterhin verpflichtend ist
| Pflicht | Frist | Wo |
|---|---|---|
| Erhebung der Steuer von den Gästen und Zahlung an die Gemeinde | Gemäß Gemeindeverordnung (oft vierteljährlich) | Portal/Schatzamt der Gemeinde |
| Jährliche elektronische Erklärung der Kurtaxe | 30. Juni des Folgejahres | Reservierter Bereich der Agenzia delle Entrate (SPID/CIE) |
| Aufbewahrung der Dokumentation (Quittungen, Zahlungen) | Kontinuierlich | Archiv der Einrichtung |
Achtung: Die Erklärung an die Agenzia delle Entrate muss auch mit Null eingereicht werden, wenn im Jahr keine Gäste oder Einnahmen zu verzeichnen waren. Wir sprechen darüber im Leitfaden zur jährlichen Erklärung der Kurtaxe.
Die Übergangszeit: wenn die Gemeinde Sie noch danach fragt
Einige Gemeinden könnten aufgrund etablierter Praxis oder für vergangene Jahre immer noch das Formular 21 oder gleichwertige Dokumente anfordern. In diesen Fällen: antworten Sie unter Berufung auf die Verordnung des Kassationsgerichtshofs SS.UU. Nr. 1527/2026 und bewahren Sie für bereits abgerechnete Vorjahre eine Kopie des Gesendeten auf. Bei formellen Anfragen besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie sie ignorieren: die Zuständigkeit hat sich geändert, institutionelle Höflichkeit ist immer ratsam.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich das Formular 21 noch bis zum 30. Januar einreichen?
Nein. Durch die Verordnung der Vereinigten Kammern Nr. 1527/2026 ist die Pflicht in ganz Italien entfallen. Die jährliche elektronische Erklärung an die Agenzia delle Entrate bis zum 30. Juni bleibt bestehen.
Muss ich die Kurtaxe trotzdem einziehen und abführen?
Ja, an der Erhebung und Abführung ändert sich nichts: es ändern sich die rechtliche Qualifikation des Betreibers und das zuständige Gericht im Falle von Streitigkeiten.
Was riskiere ich, wenn ich die jährliche Erklärung an die Agenzia delle Entrate nicht einreiche?
Für die unterlassene oder unrichtige Erklärung ist eine Verwaltungsstrafe proportional zur geschuldeten Steuer vorgesehen (von 100 bis 200%). Dies ist die Pflicht, der Sie Aufmerksamkeit widmen sollten, da das Doppelgleis nun abgeschafft wurde.
Ich verwalte nur eine Wohnung zur Kurzzeitmiete: betrifft mich das?
Ja: die Pflichten zur Erhebung, Abführung und jährlichen Erklärung betreffen auch Kurzzeitmieten, gemäß der Verordnung der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Weniger Bürokratie, wenn die Daten in Ordnung sind
Die Abschaffung des Formulars 21 vereinfacht das Leben, aber die jährliche Erklärung erfordert weiterhin präzise Daten: Anwesenheiten, Befreiungen, monatlich erhobene Beträge. Die Verwaltungssoftware GuestKey erfasst automatisch Zugänge und Aufenthalte Ihrer Einrichtung und liefert Ihnen die Zahlen fertig für die Erklärung – zusätzlich zur Eliminierung der Schlüsselübergabe mit elektronischen Schlössern und Self-Check-in. Erfahren Sie, wie es funktioniert oder sehen Sie sich die Verwaltungslösungen für Beherbergungsbetriebe an.
Quellen: Verordnung des Kassationsgerichtshofs, Zivilrechtliche Vereinigte Kammern, Nr. 1527/2026 (23. Januar 2026); Art. 180 D.L. 34/2020; D.Lgs. 23/2011. Artikel aktualisiert im Juli 2026: Überprüfen Sie immer die Bestimmungen Ihrer Gemeinde.